Grabners-Wildspezialitäten Frisches Wildbret vom Reh-, Rot-, Gams- und Schwarzwild! !!!Beachten Sie unsere Markttermine!!!
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Kleines Land

Erwähnt man den Namen Österreich im Kreis internationaler Naturliebhaber und Jäger, so fällt wohl jedem die jagdliche Vielfalt dieses kleinen Landes ein. Von Enten und Gänsen am Neusiedler See im Osten bis hin zum Steinbock im Vorarlberger Hochgebirge im äußersten Westen – in Österreich ist nahezu alles europäische Wild vertreten.
Apropos Europa. In Österreich, seit 1995 Vollmitglied der EU, leben auf etwa 84.000 km² Fläche etwa 8,1 Millionen Menschen. 98% der Fläche werden von etwa 115.000 Jägern flächendeckend jagdlich bewirtschaftet und nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt. Durchschnittlich betreut jeder Jäger etwa 75 Hektar Jagdfläche.

Jagdrecht & Jagdsystem

Das in Österreich geltende Jagdsystem ist ein auf dem Grundeigentum basierendes Revierjagdsystem. Das Jagdrecht in Österreich ist laut Bundesverfassung den Ländern überlassen, das heißt, es gibt für jedes der neun Bundesländer ein eigenes Jagdgesetz mit dazugehörigen Durchführungsverordnungen. Auch wenn immer wieder Stimmen laut werden, die nach einem Bundesjagdgesetz rufen, die geo- und topographische Unterschiedlichkeit und die Vielfalt von Landschaft, Flora und Fauna bestätigen eindeutig das föderalistische Prinzip.
Wer Grund und Boden hat, ist in Österreich Jagdherr, will heißen, wer mehr als eine gewisse Anzahl an Hektaren (Minimalgrößen zwischen 115 und 300 Hektar, verschieden je nach Bundesland) sein Eigen nennt, zählt zu den Eigenjagdbesitzern und darf, sofern er eine Jagdkarte besitzt, selbst jagen beziehungsweise sein Jagdrecht verpachten. Wer weniger als diese Fläche besitzt, wie zum Beispiel der Großteil der Landwirte, wird mit anderen Besitzern im jeweiligen Gemeindegebiet zu so genannten Genossenschaftsjagden zusammengefasst. Oberster Grundsatz in nahezu allen Jagdgesetzen der österreichischen Bundesländern ist es, "einen gesunden und artenreichen Wildstand unter Berücksichtigung der Interessen von Land- und Forstwirtschaft zu erhalten".

Geschichte

Österreich – dessen Name "Ôstarrichi" vor genau 1.000 Jahren erstmals erwähnt wurde – gilt als Land mit ausgeprägter Jagdgeschichte und Jagdtradition. Die Zeiten, wo die Jagd ausschließlich ein Vorrecht des Adels war, sind seit 1768 (Josefinisches Patent) vorüber. Die Jagdgesetzgebung wurde zum Reichsrecht. 1818 konnten Bürger und Bauern bereits eine Jagd erwerben bzw. eine solche pachten. 1849 wurde die Jagd in einem Patent als direkt mit Grund und Boden verbunden anerkannt. Das Jagdrecht wurde dann Landessache, die ersten Jagdgesetze gab es um die Jahrhundertwende. Zu Besatzungszeit jagte man nach den Richtlinien des Reichsjagdgesetzes, wie in allen Ländern der Ostmark. Nach der Befreiung Österreichs wurde Jagd wiederum Landessache.

Hauptwildarten und Strecken

Zweifelsohne ist das Rehwild die weitest verbreitete Wildart Österreichs und damit auch die wirtschaftlich bedeutendste. In der Bewertung folgen Rotwild und Gamswild, zunehmend auch das Schwarzwild. Steinwild, Damwild, Muffelwild und Sikawild kommen in freier Wildbahn nur sporadisch vor.
Von jagdlicher wie wirtschaftlicher Bedeutung ist, insbesondere im Osten Österreichs, das Niederwild. Bei den Besatz- und Abschusszahlen her liegt das Bundesland Niederösterreich (flächenmäßig das größte) an der Spitze. In den letzten Jahrzehnten litt wie nahezu überall in Europa der Niederwildbesatz unter einer überintensivierten Landwirtschaft und einer dramatischen "Vermehrung" der Straßen- und Wegeflächen, was zu starken Einbußen geführt hat. Erst in den letzten Jahren sehen die Niederwildbewirtschafter in den Stilllegungsprogrammen der EU, unterstützt durch intensive Hegemaßnahmen der Jäger, eine neue Chance für das Niederwild.

Attraktives Gastland

Österreich ist nicht nur für Menschen vielfach ein sehr beliebtes Urlaubsland, auch die Gäste aus dem Reich der Fauna nehmen weiterhin zu. So zum Beispiel der Braunbär, dessen Bestandszahl von Experten inklusive einiger ausgesetzter Exemplare auf etwa 25 geschätzt wird. Der Braunbär ist bereits seit Jahrzehnten in kleiner Anzahl in den Kärntner Hochlagen und in Teilen Niederösterreichs und der Steiermark heimisch. Ohne Übereinkommen mit den Grundbesitzern und den Jagdverantwortlichen wurden vor einigen Jahren von Naturschutzorganisationen in plakativ-medienwirksamer Weise einige Bären ausgesetzt ("... gebt ihm doch ein Weibchen!"), was auch prompt deshalb zu Problemen in der Bevölkerung führte, weil die ausgesetzten Bären nicht jene natürliche Scheu vor dem Menschen an den Tag legten, wie ihre wild lebenden Artgenossen. Österreichs Jäger stehen den Braunbären grundsätzlich positiv gegenüber, sofern sie von sich aus ihren Lebensraum finden bzw. gefunden haben. Kein Verständnis zeigt man für zumindest fragwürdige Aussetzaktionen – unterstützt auch von EU-Fördermillionen – ohne Zustimmung der Bevölkerung (selbst wenn Wildbiologen solche Projekte "wissenschaftlich begleiten").
Während Luchs, Marderhund und Waschbär bereits seit Jahrzehnten in Österreich ihren Lebensraum haben, sind Meldungen vom Auftreten von Wolf (aus dem Norden) und Goldschakal (aus dem Südosten und Osten) erst in den letzten Jahren häufiger.
Der Elch, nahezu jedes Jahr Durchzugsgast für ein paar Tage, hat im nördlichen Niederösterreich, als vor Jahren der "Eiserne Vorhang" entfernt wurde, in größerer Zahl (etwa 30 Stück) über längere Zeit Quartier genommen. Dabei wurden insbesondere Jungkulturen der forstlich bedeutenden Tanne derart devastiert, dass es behördlicherseits zu einem Abschussauftrag von zwei Stück gekommen ist, was auch durchgeführt wurde.
Der Fischotter hat im Waldviertler Teichgebiet nach einem von der Jägerschaft intensiv geförderten Wiedereinbürgerungsprojekt eine erfreuliche Besatzdichte erreicht. Weniger Freude mit ihm hat die karpfenzüchtende Teichwirtschaft, dennoch scheint ein friedvolles Miteinander garantiert.

Wirtschaftswerte

Will man die wirtschaftliche Bedeutung der Jagd an sich in Österreich beleuchten, müssen einerseits die Wirtschaftswerte aus der Jagdausübung selbst herangezogen werden, andererseits auch die indirekt von der Jagd beeinflussten Wirtschaftszweige genannt werden.
Jagdverpachtung, Abschussgebühren (etwa 58 Mio. EUR),
Wertschöpfung Wildbret, Wildfleischaufkommen (etwa 29 Mio. EUR), Abgaben, Gebühren, Versicherungen (etwa 22 Mio. EUR), Löhne, Gehälter (etwa 182 Mio. EUR), Jagdbetriebskosten, Jagdwaffen, Optik, Munition, ... (etwa 145 Mio. EUR). Gesamt etwa 436 Mio. EUR (Quelle: Zentralstelle Österr. Landesjagdverbände).
Die international bekannten österreichischen Herstellerfirmen Swarovski, Steyr-Mannlicher, Kahles, Hirtenberger und die Genossenschaft der Ferlacher Büchsenmachermeister, um nur einige zu nennen, beeinflussen sehr wesentlich das soziale und wirtschaftliche Profil weiter lokaler Regionen.

Natur- und Umweltschutz

In Österreich wird die Jagd nach modernen Grundsätzen praktiziert, was in weiten Teilen der Bevölkerung insgesamt akzeptiert wird. Man sieht die Jagd nicht allein als "lustbetontes Töten", nicht allein als Sport, nicht allein als Wirtschaftszweig, nicht allein als traditionsverhaftete Tätigkeit, und auch nicht allein als Vergnügen.
Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Wildfleisch-Direktvermarktung wird die Jagd zusehends wiederum als Wirtschaftsform zur "Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln" gesehen.

Jagd im Zentrum der EU

Die österreichischen Landesjagdverbände, als Vertreter eines traditionsreichen europäischen Jagdlandes mit führender Stellung im Alpenraum, beobachten nicht nur die Entwicklungen in den Nachbarstaaten sehr genau, sondern arbeiten auch aktiv an internationalen Projekten mit. Dies nicht nur im Bereich der EU, in der FACE, sondern auch in den osteuropäischen Staaten.
Die von vielen österreichischen Jägern befürchtete Beschneidung der Jagd nach dem EU-Beitritt ist bis dato nicht erfolgt. Bleibt zu hoffen, dass das Subsidiaritätsprinzip weiterhin hohen Stellenwert behält und der Schnepfenstrich im Frühjahr den Jägern ebenso erhalten bleibt, wie zum Beispiel die die Balzjagd auf Großen und Kleinen Hahn. In Österreich ist seit 1996 ein neues Waffengesetz gültig, das den EU-Richtlinien folgt. Aufgrund dieses Gesetzes wird in Österreich der in den EU-Ländern gültige Europäische Feuerwaffenpass ausgestellt.